Die Änderungen der CRR III bringen auch wesentliche Neuerungen für die Immobilienbewertung mit sich. Das Wahlrecht zwischen Markt- und Beleihungswert für die Zwecke der Eigenkapitalprivilegierung wird durch den „Property Value“ ersetzt, der ab dem 1. Januar 2025 für das Neugeschäft anzuwenden ist. Der Bestand muss bis Ende 2027 angepasst werden.
Der „Property Value“ ist ein konservativer Wertansatz, der erwartete Preissteigerungen unberücksichtigt lässt und den Marktwert nicht überschreiten darf. Neben dem Beleihungswert kann ein angepasster Marktwert als Umsetzungsvariante genutzt werden. Der vdp und die vdpResearch GmbH haben eine marktwertbasierte Methodik entwickelt, die hierfür angewandt werden kann.
In dem Webinar werden die regulatorischen Grundlagen des neuen Wertkonzeptes „Property Value“ erläutert und die vdp/ vdpResearch Methodik vorgestellt.