Workshop zur Pfandbrief-Meldeverordnung (EVT-211)

Ausführliche Beschreibung

Am 7. Oktober 2022 wurde die Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Neben Änderungen an den bestehenden pfandbriefbezogenen Verordnungen wurde mit der Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV) eine neue Verordnung erlassen. Der Verordnungstext sowie die zur Verordnung gehörenden 24 Anlagen als Excel-Übersicht finden sich auf der Interntetseite des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. (PfandBG (pfandbrief.de)).

Der erste Meldezeitpunkt der quartalsweise an die BaFin zu übermittelnden Meldungen der Pfandbriefbanken ist der 30. Juni 2023. Pfandbriefbanken müssen sich bis dahin intensiv mit den zu meldenden Daten zu Pfandbriefumlauf und Deckungsmasse beschäftigen. Um Unklarheiten und Auslegungsfragen zu besprechen, findet am 24. Januar 2023 ein (virtueller) Workshop unter Beteiligung der BaFin statt. Fragen zur PfandMeldeV sollten bis zum 21. Dezember beim vdp eingereicht werden (stachna@pfandbrief.de). Die Struktur der Tagesordnung wird sich nach den eingegangenen Fragen richten.

Der Workshop findet voraussichltich von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr statt.

Übersicht eingereichter Fragen

2023-01-24 PfandMeldeV-Workshop Beispiele

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